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Unter dem Oberbegriff der Wohnraumanpassung fallen der barrierefreie und individuelle Umbau / Ausbau von bestehenden Wohnräumen über die Neuerstellung solcher individueller Wohnräume bis hin zur individuellen Planung und Erstellung von barrierefreien und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Eigentumswohnungen und Häusern. Die Anpassung umfasst hierbei nicht nur den Innenbereich und den Ausbau / Umbau des Innenbereiches, sondern auch den Außenbereich in Form von beispielsweise Rampen und Lifts.
Der MdL e. V. berät seine Mitglieder hierbei nicht nur in praktischer und technischer Hinsicht, sondern begleitet diese bedarfsweise auch durch die Einbeziehung von z. B. einschlägig tätigen Unternehmen und Architekten in der Planung und Umsetzung, um hier nur einige Beispiele zu nennen.
Die Arbeitsplatzanpassung umfasst die individuelle Planung, Erstellung und Anpassung des Arbeitsplatzes an die persönlichen und individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Arbeitnehmerin / des jeweiligen Arbeitnehmers. Hierzu gehören aber auch die erforderlichen Anschlussmaßnahmen im Außen- und Zugangsbereich in Form von z. B. Rampen oder Lifts.
Der MdL e. V. bietet eine praktische und technische Beratung bezüglich der Planung, Umsetzung und individuellen Erstellung von Arbeitsplätzen durch die Hinzuziehung von z. B. einschlägig tätigen Unternehmen und Architekten nicht nur seinen Mitgliedern an, sondern auch den Unternehmen, welche Arbeitsplätze für die Mitglieder des MdL e. V. schaffen.
Die Erlangung des Führerscheins für ein Kraftfahrzeug ist der erste Schritt für die Schaffung oder Steigerung einer individuellen Mobilität.
Der MdL e. V. berät und unterstützt seine Mitglieder bei der Erlangung des Führerscheins durch die Hinzuziehung entsprechend einschlägig tätiger Fahrschulen i. V. m. den von diesen zur Verfügung gestellten Fahrzeugen mit individuellen, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Fahrschülerin / Fahrschülers zugeschnittenen Einrichtungen und Hilfsmittel.
Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen ist in der Regel mit mehr oder weniger umfangreichen und intensiven Umbauten zur Gewährleistung der Nutzung des Kraftfahrzeuges und der Sicherung der Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Fahrerin / des Fahrers verbunden. Hierbei reichen die Sondereinrichtungen vom einfachen Lenkradknauf bis hin zu umfassenden Absenk- und Hebevorrichtungen i. V. m. individuell angepassten Einrichtungen zur Bedienung der Lenkung, Bremse etc. sowie der sonstigen Bedienelemente eines Kraftfahrzeuges.
Da der Beratungsbedarf der Mitglieder hier von einfachen technischen Zusammenhängen bis hin zu hochkomplexen technischen, elektrotechnischen und mechanischen Zusammenhängen reicht, greift der MdL e. V. für seine Mitglieder auf die Beratung und Unterstützung von einschlägig spezialisierten und erfahrenen Unternehmen für die Fahrzeuganpassung und den Fahrzeugumbau zurück, ohne hierbei die Betreuung des Mitgliedes aus der Hand zu geben.
Vor dem Hintergrund, dass die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges sinnvollerweise "aus einer Hand" erfolgen sollte, indem ein durch ein Fachunternehmen bereits individuell umgebautes und angepasstes Fahrzeug gekauft wird, fallen Umbauten und Reparaturen nur bei einer Veränderung der individuellen Bedürfnisse oder dem Austausch des Basisfahrzeuges gegen ein baugleiches Fahrzeug an sowie bei Reparaturen an den Einrichtungen für den individuellen Umbau.
Auch in diesen technischen Dingen berät der MdL e. V. seine Mitglieder unter Rückgriff auf einschlägig spezialisierte Fachunternehmen, ohne dabei die Betreuung des Mitgliedes aus der Hand zu geben. Bedarfsweise werden auf Seiten des MdL e. V. auch einschlägig tätige Kraftfahrzeugsachverständige zur technischen Beurteilung und Planung durch den MdL e. V. für seine Mitglieder hinzugezogen.
Durch einen Verkehrsunfall kann es zu einer Verletzung oder sonstigen Beeinträchtigung von Personen sowie zu einer Beschädigung des Kraftfahrzeuges kommen, wobei zunächst dahingestellt bleiben kann, ob und von wem das Unfallereignis herbeigeführt wurde, da dies nicht eine Frage der Folgen, sondern eine Frage der Haftung ist.
Der MdL e. V. gewährt seinen Mitgliedern bei Unfallereignissen oder Schadensereignissen allgemein eine technische und rechtliche Beratung. Hierdurch kann zunächst für das Mitglied geklärt werden, ob und in welchem Umfange des Mitglied selbst oder Dritte für die eingetretenen Verletzungen und / oder Schäden an dem Kraftfahrzeug haften. Resultierend hieraus können zu Gunsten des Mitgliedes die erforderlichen Maßnahmen sowohl gegenüber der eigenen Kaskoversicherung als auch gegenüber schadensverursachenden Dritten und den dahinter stehenden Versicherern eingeleitet werden.
Die insoweit häufig auftretende allgemeine Problematik, dass Kraftfahrzeugsachverständige bei der Beurteilung und Bewertung von Schäden an Sonderumbauten und -einbauten nicht hinreichend qualifiziert sind, begegnet der MdL e. V. durch die Hinzuziehung von einschlägig spezialisierten Kraftfahrzeugsachverständigen, welche sowohl bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Kaskoversicherung und / oder dem Schadensverursacher bzw. dessen Versicherer die technischen Grundlagen liefern.
Bei der Beantragung und Verfolgung von Leistungsansprüchen für die unterschiedlichen Anpassungen, Hilfsmittel, Fahrzeuge und Umbauten begegnet die jeweilige Antragstellerin / der Antragsteller auf Seiten der jeweiligen Leistungsträger in der Regel einem erheblichen Wissensvorsprung des Sachbearbeiters insbesondere in Form der Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der dazu korrespondierenden Rechtsprechung.
Der MdL e. V. bietet seinen Mitgliedern neben einer technischen auch eine rechtliche Beratung sowie Interessenvertretung gegenüber den verschiedenen Leistungsträgern an, damit die Mitglieder des MdL e. V. den jeweiligen Leistungsträgern "auf gleicher Augenhöhe" entgegentreten. Dies nicht in Form einer auf einen Rechtsstreit ausgerichteten Auseinandersetzung, sondern vielmehr im Sinne einer primär kooperativen und zeitnahen Erledigung zu Gunsten des Mitgliedes.
Neben der rechtlichen Beratung sowie Interessenvertretung der Mitglieder des MdL e. V. in den hier aufgezeigten Angelegenheiten berät der MdL e. V. seine Mitglieder rechtlich auch in den damit zusammenhängenden Angelegenheiten, wie etwa dem Mietrecht, Arbeitsrecht, Werkvertragsrecht, Kaufrecht etc. Dies aber nur in Form einer sog. "Erstberatung".
Eine solche Beratung und Interessenvertretung der Mitglieder in rechtlicher Hinsicht erfolgt durch den MdL e. V. ausschließlich durch Personen, die zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, damit auch insoweit ein optimaler Standard für die Betreuung der Mitglieder des MdL e. V. gewährleistet ist. Daneben verfügt der MdL e. V. für alle oben genannten rechtlichen Angelegenheiten über Vertragsanwälte, welche Mitglieder unter eigener Kostentragung oder der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können.